Hochschullehrgang Permakultur Zertifikatskurs Herbst 2024

Organisation: 3 Module
Ort: Wien und Niederösterreich
ECTS: 5
Kosten: € 1.050,– *
Start: August 2024

Zielgruppe

Lehrer:innen, Berater:innen und Interessierte

Kurzbeschreibung

Ziel des Hochschullehrgangs ist es, einen gangbaren Weg zu einem nachhaltigen Lebensstil zu entwickeln. Im Rahmen einer Projektarbeit lernen die Teilnehmer:innen, das erworbene Wissen auf ihr persönliches Thema umzulegen.

Permakultur ist ein Planungsansatz für harmonische Lebensräume, der biologische Kreisläufe, systemisches Verständnis und ethische Verantwortung ins Zentrum des Gestaltens stellt. Kultur – also von Menschen Geschaffenes – soll mit Natur so verknüpft werden, dass diese Verbindung permanent und nachhaltig möglich ist. Ursprünglich auf eine dauerhafte Landwirtschaft bezogen, haben sich Prinzipien und Methoden der Permakultur hin zu einer vielfältigen „Werkzeugkiste“ für alle Lebensbereiche entwickelt. Überliefertes Wissen alter Kulturen wird mit neuen Erkenntnissen und Technologien verknüpft.

In diesem Hochschullehrgang lernen Sie, wie Sie Prinzipien der Permakultur in die eigene Lebensraumgestaltung und in das berufliche und gesellschaftliche Wirken einfließen lassen können. Soziale und ökonomische Aspekte der Permakultur, Einzel- und Gruppenübungen und Exkursionen sind essentielle Teile des Lehrgangs. Gelerntes wird direkt in der Ausarbeitung eines Einzelprojektes angewandt.

Weitere Informationen zum Lehrgang: Akademie Permakultur Austria

* Etwaige Preisreduktionen siehe Akademie Permakultur Austria

Ablauf

3 Module

Kooperation

Der Permakultur-Zertifikatskurs wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik als Hochschullehrgang mit 5 ECTS-Anrechnungspunkten angeboten.

Lehrgangsarchitektur und Learning Outcomes

Termine und Orte

Weitere Informationen zu den Terminen: Akademie Permakultur Austria

Voraussetzungen für die Zulassung

An der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ist kein sDAV oder eDAV über PH-Online vorgesehen. Die Genehmigung der Teilnahme am Hochschullehrgang obliegt der zuständigen Dienststelle.