Fachbereiche & Anrechnung
Von der Hochschule wurden Studienadäquate Arbeitsbereiche für die Bereiche Agrarbildung und Beratung (ABB 240) und Umweltbildung und Beratung (UBB 240) ausgewiesen, die den Rahmen für die facheinschlägige Berufspraxis bilden.
Studierende der Richtung AUP 60 können sich an beiden Bereichen orientieren.
Die Abwicklung der Berufspraxis erfolgt über die Lernplattform. Die Hochschule stellt auf der Lernplattform das Formular zur „Bestätigung der Berufspraxis“ zur Verfügung. Nach der Registrierung auf der Lernplattform können das Formular und alle weiteren Unterlagen und Informationen eingesehen und heruntergeladen werden.
Als Orientierungshilfe werden Musterbeispiele zur Verfügung gestellt.
Das Ansuchen auf Anrechnung der Berufspraxis erfolgt in zwei Teilen. Den ersten Teil stellt das bewertete und unterschriebene Formular des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin dar und der zweite Teil ist die Berechnung der Berufspraxisstunden. Die Genehmigung erfolgt durch die Administration.
Die Einreichung auf Anerkennung der Berufspraxis muss spätestens am Beginn des vorletzten Semesters (ABB 240 und UBB 240 im 7. Semester, AUP 60 im 3. Semester) erfolgen.
Die genehmigte Mindestdauer der Berufspraxis ist Voraussetzung um das Bachelorstudium formal abzuschließen.
Pro Semester gibt es eine Abgabefrist innerhalb dieser die Anträge der Berufspraxis auf Genehmigung bearbeitet werden.